Keller unter Wasser

Bürger-Infos


Keller unter Wasser


Was tun, wenn das Wasser kommt? 
Hilfe - mein Keller steht unter Wasser!

„Hilfe, mein Keller steht unter Wasser !“ - „Das dreckige Wasser kam aus den Bodenabläufen gespritzt!“ -- „Sogar aus meinem Handwaschbecken im Keller quoll das Wasser raus!“-- „Meine ganzen Bücher und alten Möbel im Keller sind aufgeweicht - die kann ich wohl jetzt alle entsorgen!“

Dies sind nur einige „Schreckensmeldungen“ die die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) – vor allem nach starken Regenereignissen in den Sommermonaten – immer wieder erreichen. Dabei ist es in den meisten Fällen relativ einfach, solche Szenarien im eigenen Haus zu verhindern: Für Starkregenereignisse kann das Kanalnetz nicht ausgelegt werden. Eine Bemessung der Kanäle für derart extrem starke Regenereignisse würde zu sehr großen Dimensionen führen, was technisch kaum realisierbar und nicht finanzierbar wäre. Außerdem würden dann die Abwassergebühren in unzumutbare Höhe steigen.

Daher schreiben die technischen Regelwerke und die Abwassersatzung vor, das alle Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene (höchster Punkt der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück) vor einem möglichen Rückstau durch automatisch arbeitende Vorkehrungen geschützt sein müssen: Daraus folgt, dass der Einbau eines Rückstauschutzes Pflicht für alle Grundstückseigentümer ist. Um die Funktionsfähigkeit der Schutzanlagen zu sichern, müssen diese Anlagen regelmäßig gewartet werden. Je nach Ausführung der Hausentwässerung gibt es zwei unterschiedliche Schutzsysteme: Rückstauverschlüsse und Abwasserhebeanlagen. Außerdem wird noch zwischen fäkalienfreiem (z.B. Bodenablauf, Waschmaschinenablauf) oder fäkalienhaltigem Abwasser (WC) unterschieden.

Regenwasser darf nicht in das durch Rückstauvorrichtungen gesicherte Leitungsnetz des Gebäudes geleitet werden, denn bei einem Rückstau aus dem Kanalnetz wird der Abfluss in den Grundstücksleitungen geschlossen. Wenn dann die Regenfallrohre gebäudeseitig angeschlossen sind, kann das Regenwasser z.B. von den Dachflächen nicht mehr in den öffentlichen Kanal abfließen und führt wiederum zu Kellerüberflutungen.

Welcher Schutz für Ihr Haus der Richtige ist, erfahren Sie bei Ihrem Installateur.

Die Innung Heizung, Klima, Sanitär hilft Ihnen hier auch gerne weiter. (Telefon: 0221 / 83712-0). Auch die StEB versuchen immer wieder Informationsdefizite zu diesem Thema zu schließen, so z.B. durch Broschüren und Flyer oder durch Informations- und Beratungsveranstaltungen, wie zuletzt im November 2006.

Sie können sich ebenfalls in unserer Kundenberatung zu diesem Thema beraten lassen (0221 / 221-26868). 
Claudia Reinhard, StEB Köln, Abt. Grundstücksentwässerung
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